MWSt

Umsatzsteuererstattung nach Insolvenzverfahren

Alle Handelsgesellschaften und anderen Unternehmer, die in einem der Insolvenzverfahren – Vorinsolvenzverfahren, Insolvenzverfahren oder außerordentlichen Verwaltungsverfahren gegen Unternehmen aus der Agrokor-Gruppe – angemeldete und festgestellte Forderungen haben, haben das Recht, die Rückerstattung der Umsatzsteuer zu verlangen, die als Differenz zwischen der festgestellten (anerkannten) und beglichenen Forderungen im Insolvenzverfahren berechnet wird.

Über das Projekt "Umsatzsteuererstattung nach Insolvenzverfahren"

Das Projekt umfasst alle Forderungen von Gläubigern gegen einen Insolvenzschuldner, die bis Ende 2023 entstanden sind.

Gläubiger von Insolvenzschuldnern sind zur Eintreibung ihrer Forderungen verpflichtet, ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden. In der Regel ist der Prozentsatz der Eintreibung solcher Ansprüche gering.

Umsatzsteuerpflichtige Gläubiger berechnen in der Regel Umsatzsteuer auf ihre Lieferungen von Waren und Dienstleistungen zum geltenden Steuersatz.

Obwohl die Eintreibung der Forderungen in einem Insolvenzverfahren prozentuell gering sind, kann der in den Forderungen enthaltene Umsatzsteuerbetrag vollständig beglichen werden. Dies kann zum Teil auf der Grundlage einer Eintreibung im Insolvenzverfahren und zum Teil durch die Beantragung einer Rückerstattung des restlichen Teils der Umsatzsteuer beim Staat erfolgen.

Wenn also ein Gläubiger des Insolvenzschuldners eine nicht eingezogene Rechnung hat, die er gemeldet hat und die im Insolvenzverfahren in Höhe von 125.000 HRK (in HRK, da das Projekt Forderungen bis Ende 2023 abdeckt) anerkannt wurde, enthält der Rechnungsbetrag die Umsatzsteuer in Höhe von 25.000 HRK (wenn es sich um eine Lieferung handelt, für die der allgemeine Umsatzsteuersatz von 25 % gilt). Wenn der Gläubiger nach Abschluss des Insolvenzverfahrens 10 %, d. h. 12.500 HRK eintreibt, enthält dieser Betrag auch 2.500 HRK Umsatzsteuer. Den Rest der nicht eingetriebenen Umsatzsteuer in Höhe von 22.500 HRK kann der Gläubiger innerhalb der zulässigen Fristen vom Staat einfordern.

In den letzten 30 Jahren wurden Tausende von Vorinsolvenz- oder Insolvenzverfahren eröffnet und/oder geschlossen. Für jedes dieser Verfahren gibt es einen anderen Zeitrahmen, innerhalb dessen eine Umsatzsteuererstattung beantragt werden konnte bzw. kann. Die Besonderheit des außerordentlichen Verwaltungsverfahrens gegenüber Unternehmen aus dem Agrokor-Gruppe besteht darin, dass es sich um ein einmaliges Verfahren handelt, das im Jahr 2018 abgeschlossen wurde. Die Verjährungsfrist für das Recht auf Erstattung der Umsatzsteuer vom Staat für Forderungen, die im Verfahren der außerordentlichen Verwaltung gemeldet und festgestellt wurden, laüft am Ende des Jahres 2024 ab. In diesem Verfahren gibt es eine sehr kurze Frist für die Vorbereitung des Antrags auf Umsatzsteuererstattung.

Projektinhaber

Über Panonia Solutions d.o.o.

Panonia Solutions d.o.o. ist eine Projektgesellschaft mit der alleinigen Aufgabe, die Umsatzsteuerrückerstattung für ihre Kunden zu organisieren und zu koordinieren.

Die Gesellschaft verfügt über ein Eigenkapital von EUR 1.000.000 und hat keine Verbindlichkeiten. Der Direktor der Gesellschaft ist der zertifizierte Steuerberater Hrvoje Zgombić. Das Unternehmen nimmt die Dienstleistungen der Steuerberatungsgesellschaft Zgombić d.o.o. und anderer Steuerberater in Anspruch und nimmt die Dienstleistungen mehrerer Anwaltskanzleien in Anspruch.

Das Unternehmen trägt für seine Kunden alle Kosten des Verfahrens zur Rückerstattung der Umsatzsteuer. Die Kosten beziehen sich auf die Kosten von Steuerberatern, Rechtsanwälten, ggf. weiteren Sachverständigen. Sie umfassen auch die Kosten für die Durchführung und Überwachung aller Phasen des Umsatzsteuererstattungsverfahrens bis zu seinem Abschluss, darunter: Verwaltungsverfahren vor den Steuerbehörden, Verwaltungsstreitigkeiten vor den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten, Verfahren vor dem Verfassungsgericht, Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union und Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Über Hrvoje Zgombić

Hrvoje Zgombić ist zertifizierter Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Gerichtssachverständiger für Finanz- und Rechnungswesen. Er ist Direktor von Panonia Solutions d.o.o. und Gründer und Direktor der Steuerberatungsgesellschaft Zgombić d.o.o.

Im Laufe seiner über drei Jahrzehnte umfassenden beruflichen Laufbahn hatte Hrvoje Zgombić, leitende Geschaftsführungspositionen in zahlreichen Firmen inne, darunter Ernst & Young und PricewaterhouseCoopers (PwC).

Er sammelte umfangreiche Erfahrungen in verschiedenen Bereichen der Steuerberatung und war für zahlreiche Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen und Sektoren tätig. Einige von ihnen sind: Coca-Cola, Hrvatski Telekom, A1, Podravka, Nexe Group, Dalmacijecement, Istracement, RWE, Zagrebačka pivovara, Pliva, Adris grupa, TDR, Erste banka, RBA, PBZ, Unicredit, OTP banka, Societe General, Badel, BINA Istra, Crodux, Petrol, Span, IN2, Lidl, Spar, Kaufland, Unilever.

Transaktion

Eine Geschäftsbeziehung mit Kunden entsteht durch eines von zwei möglichen Vertragsmodellen: a) den Basisvertrag oder b) den Basisvertrag, der einen Vertrag über die Abtretung von Forderungen enthält. Der Vertrag über die Abtretung von Forderungen wird nach der Ausstellung des Antrags auf Umsatzsteuererstattung abgeschlossen und vereinfacht die Verwaltung des Umsatzsteuererstattungsverfahrens erheblich, wobei die Kunden die Freiheit haben, zwischen zwei Modellen zu wählen. Beide Verträge werden den Kunden auf Anfrage per E-Mail zugestellt.

Häufig gestellte Fragen und weitere Informationen

1. Was ist Panona Solutions d.o.o. (PS d.o.o.)?

Panonia Solutions d.o.o. ist eine Gesellschaft mit einem Eigenkapital von 1,0 Million EUR, deren einzige Tätigkeit die Organisation der Umsatzsteuerrückerstattung für steuerpflichtige Kunden durch die Vertretung von einem Rechtsanwalt nach Wahl von PS d.o.o. oder im Falle der Abtretung des Rechts auf Steuererstattung an PS d.o.o. im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ist.

2. Worauf bezieht sich das Projekt?

Das Projekt bezieht sich auf die Erstattung der Umsatzsteuer auf alle Forderungen, die die Umsatzsteuer enthalten, die von Steuerpflichtigen in einem Verfahren gegen einen Insolvenzschuldner gemeldet wurden. Der Insolvenzschuldner ist eine Handelgesellschaft, über die Folgendes geführt wird oder abgeschlossen wurde:

  1. außerordentliches Verwaltungsverfahren über Unternehmen aus dem Agrokor-Gruppe oder
  2. Insolvenzverfahren oder
  3. Vorinsolvenzverfahren,

und die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht oder teilweise nicht beglichen wurden.

3. Welche Forderungen erfüllen die Bedingungen für die Aufnahme in das Projekt?

Alle teilweise oder vollständig nicht eingezogenen Forderungen aufgrund von Rechnungen, die die Umsatzsteuer enthalten und vor Ablauf des Jahres 2023 ausgestellt wurden, unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für die Erstattung der Umsatzsteuer erfüllt sind oder die Verjährungsfrist abgelaufen ist.

4. Wie wird der Vertrag über die Organisation der Rückerstattung der Umsatzsteuer abgeschlossen?

Die Verträge werden dem Auftraggeber auf Wunsch per E-Mail zugesandt. Es gibt zwei Vertragsmodelle:

  1. Vertrag über die Organisation der Umsatzsteuererstattung oder
  2. Vertrag über die Organisation der Umsatzsteuererstattung mit einem Anhang zu diesem Vertrag über den Vertrag über die Abtretung zum Zwecke der Ausübung des Rechts auf Umsatzsteuererstattung,

Kunden senden den unterschriebenen und gescannten Vertrag an die E-Mail-Adresse: hrvoje.zgombic@pdv.hr und dann wird der mitunterzeichnete Vertrag an ihre E-Mail-Adresse zurückgeschickt.

5. Wie wird der Vertrag unterschrieben und was muss per E-Mail zugestellt werden?

Zusätzlich zu dem eingescannten und per E-Mail versandten unterzeichneten Vertrag ist es notwendig, als Anhang in PDF-Form alle Rechnungen zu senden, auf deren Grundlage die Umsatzsteuerrückerstattung beantragt wird, einschließlich der Liste und aller Rechnungen, die im Vorinsolvenz- oder Insolvenzverfahren oder im außerordentlichen Verwaltungsverfahren über die Unternehmen aus dem Agrokor-Gruppe gemeldet wurden, sowie andere Unterlagen im Zusammenhang mit der von Panonia Solutions d.o.o. angeforderten Umsatzsteuerrückerstattung.

6. Wer trägt die Kosten des Verfahrens oder eines Rechtsstreits?

Alle Kosten in Höhe von 100%, einschließlich der Kosten für Steuerberater oder andere Sachverständige, die Kosten für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt werden vollständig von PSS d.o.o. getragen, bis alle Rechtsbehelfe im Zusammenhang mit der Umsatzsteuererstattung erschöpft sind, einschließlich Verfahren vor Steuerbehörden, Verfahren vor Verwaltungsgerichten, Verfahren vor dem Verfassungsgericht, Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union und dem Gerichtshof für Menschenrechte sowie mögliche Verfahren vor der EU-Kommission.

7. Wer vertritt den Steuerpflichtigen, der eine Erstattung der Umsatzsteuer in Anspruch nimmt?

Bezüglich der Vertretung von Steuerpfichtingen, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Für den Fall, dass Panonia Solutions d.o.o. eine Umsatzsteuerrückerstattung organisiert, ist der Kunde verpflichtet, sich von einem von Panonia Solutions d.o.o. ausgewählten Anwalt vertreten zu lassen, um: a) das Verfahren zur Umsatzsteuerrückerstattung zu standardisieren und b) die Zuverlässigkeit des positiven Ergebnisses der Umsatzsteuerrückerstattung zu gewährleisten.
  2. Im Falle der Abtretung des Rechts auf Rückerstattung der Umsatzsteuer an Panonia Solutions d.o.o. wird Panonia Solutions d.o.o. durch einen Anwalt seiner Wahl vertreten. Das Recht auf Erstattung der Umsatzsteuer wird als Abtretung zum Zwecke des Einzugs abgetreten.
8. Ist es möglich, den Vertrag über die Ausübung des Rechts auf Umsatzsteuererstattung zu ergänzen oder zu ändern?

Aufgrund der zu erwartenden großen Anzahl von Kunden ist es außer in seltenen Fällen nicht möglich, die auf der Website von Panonia Solutions d.o.o. angebotenen Verträge zu ergänzen oder zu ändern. Panonia Solutions d.o.o. hat sich nach bestem Wissen und Gewissen bemüht, die betreffenden Verträge mit größter Sorgfalt vorzubereiten, damit die Interessen und die Rechtsposition beider Vertragsparteien (des Kunden und d.o.o.) maximal geschützt sind.